Nachdem zwischen 1954 und 1977 ca. 126 Mio. t Rohbraunkohle gefördert und 357 Mio. m³ Abraum bewegt wurden, legte man den Tagebau “Haselbach” 1977 planmäßig still. Nach dem Ende des Tagebaus und dem Wiederanstieg des Grundwassers wurde seit dem 01.09.1993 zusätzlich Sümpfungsasser aus dem MIBRAG-Tagebau Vereinigtes Schleenhain eingeleitet. Die Flutung dauerte bis 2003. Erst nach 2055, wenn das Grundwasser im Bereich des Tagebaus Schleenhain wieder ansteigt, wird der Haselbacher See keine Fremdwasserzufuhr mehr benötigen. Das vollständig geflutete Restloch des Braunkohletagebaus bildet nun einen See von ca. 3,35 km² Wasserfläche.
Der See ist eingebettet in ausgedehnte Wald-flächen des restlichen Kammerforstes und wieder aufgeforstetem Kippengelände. Er liegt zwischen Regis-Breitingen und Haselbach im Osten und Lucka sowie den Ortsteilen Ramsdorf, Hagenest und Wildenhain von Regis-Breitingen im Westen. Er gehört zum Leipziger Neuseenland und liegt zu drei Vierteln in Sachsen und zu einem Viertel in Thüringen.
Die anliegenden Gemeinden Haselbach, Ramsdorf, Regis-Breitingen und Wintersdorf bemühen sich gemeinsam ein Freizeit- und Erholungszentrum entstehen zu lassen. Der Haselbacher See wird zur Freizeiterholung genutzt und soll weiter für den Tourismus erschlossen werden.
Zum Baden stehen ausgewiesene Sandstrände auf beiden Seiten der anliegenden Länder zur Verfügung. Die ansässigen Vereine bieten sportliche Freizeitgestaltungsmöglichkeiten wie Tauchen, Surfen oder Segeln an. Rund um den See laden Wälder und die Kohlebahn zu Ausflügen ein.
– Wissenswertes über den Haselbacher See –
Höhe über Meeresspiegel 151 m ü. NN
Fläche: 335 ha
Volumen: 23.800.000 m³
Umfang: 8,2 km
Maximale Tiefe: 33 m
Mittlere Tiefe: 7,1 m
3 Strandabschnitte
– Seeordnung –
§1 Geltungsbereich | Diese Ordnung gilt für den sachsischen Teil des Haselbacher Sees. |
§2 Grundsätze | Der Eigentümer des Haselbacher Sees übernimmt keine Haftung für das Begehen, Befahren und Baden, sowie sämtliche Aktivitäen auf seinem Eigentum. |
§3 Bootsnutzung | Der Betrieb von mit Vergaser- und Dieselkraftstoff betriebenen Booten ist verboten |
§4 Sperrgebiet | Sperrgebiete (Teile des Ostufers) dürfen nicht befahren und betreten werden. Von den Sperrgebieten ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 50m einzuhalten. Sperrgebiete sind auf der Karte gekennzeichnet. |
§5 Befahren / Parken | Das Befahren und Parken innerhalb des durch die Schranken abgesperrten Geländes ist nur mit Sondergenehmigung zulässig. Das Parken ist nur an den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Die Zuwege und Zufahrten sind freizuhalten. |
§6 Campen / Zelten | Das Campen und Zelten ist nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des Eigentümers erlaubt. Bei Ausübung des Fischereirechts gilt die Gewässerordnung des LV Säch.Angler e.V. |
§7 Feuer | Das Entzünden von Feuer jeglicher Art ist verboten. |
§8 Baden | Der Haselbacher See ist kein offizielles Badegewässer. |
§9 Ordnung / Sauberkeit | Müllablagerungen sind verboten und werden entsprechend geahndet. Abfall ist mitzunehmen oder, soweit vorhanden, in den dazu aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen. |
§10 Verhaltensregeln | Das Führen von Tieren im Badebereich ist verboten. Für Hunde gilt generelle Anleinpflicht. Bäume und Hecken dürfen nicht beschädigt werden. |
§11 Platzverweis | Wer in schwerwiegender Weise oder zum wiederholten Mal dieser Ordnung zuwider handelt kann des Geländes verwiesen werden. Außerdem kann das Betreten des Geländes auf eine bestimmte Zeit oder auf Dauer untersagt werden. |